Weil die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung es abgelehnt hatte, den Kandidaten von Bündnis Deutschland in das Wahlprüfungsgericht zu wählen, klagte die Partei beim Verwaltungsgericht. Im Eilverfahren wurde die Klage in der vergangenen Woche allerdings zurückgewiesen. Das Gericht sah kein fehlerhaftes Verhalten bei den Wahlen, und es sah auch keine Eilbedürftigkeit. Gegen diese Entscheidung legte Bündnis Deutschland am Dienstag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Nun ist unklar, ob das Wahlprüfungsgericht überhaupt am kommenden Donnerstag zusammentreten kann, um über die Einsprüche der Grünen gegen die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung zu beraten. Womöglich kann das erst am Mittwoch geklärt werden.
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