Der Landeswahlleiter scheiterte mit seiner Klage, weil er nicht berechtigt war, vor Gericht zu ziehen. Er war in seinen Rechten nicht verletzt worden, sagten die Richter. Bei Bündnis Deutschland (BD) sieht das anders aus. Ihre Kandidaten für das Wahlprüfungsgericht waren von den anderen Stadtverordneten missachtet worden. Bei der Wahl kamen dann die Linken zum Zug.
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