Weil die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung es abgelehnt hatte, den Kandidaten von Bündnis Deutschland in das Wahlprüfungsgericht zu wählen, klagte die Partei in der vergangenen Woche beim Verwaltungsgericht. Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Deshalb reichte die Partei nun am Dienstag eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht ein. Am Mittwoch bestätigten die Richter allerdings das Urteil des Verwaltungsgerichts. Auch sie sehen kein fehlerhaftes Verhalten bei den Wahlen in der Stadtverordnetenversammlung. Damit kann nun am Donnerstag wie geplant das Wahlprüfungsgericht zusammentreten, um über die Einsprüche der Grünen gegen die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung zu beraten.
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