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Verdi bestreikt am Freitag Flughäfen: Auch Bremen und Hamburg sind betroffen

Es war eine Frage der Zeit. Im Tarifkonflikt des Öffentlichen Dienstes greift die Gewerkschaft Verdi zu einer ihrer schärfsten Waffen und will am Freitag ganztägig sieben Airports lahmlegen. Denn auch an den Flughäfen arbeiten öffentlich Bedienstete.

Beschäftigte der Abfertigung des Flughafens streiken seit heute morgen für bessere Löhne.

Verdi will den Arbeitskampf ab Freitag auf Flughäfen ausweiten. Die Gewerkschaft rechnet mit Flugausfällen und Verspätungen. Foto: picture alliance/dpa

Zehntausende Flugpassagiere müssen sich am Freitag in Deutschland auf Ausfälle und Verspätungen gefasst machen. Die Gewerkschaft Verdi kündigte in der Nacht zu Mittwoch an, dann die Airports in München, Frankfurt, Hamburg, Stuttgart, Dortmund, Hannover und Bremen ganztägig lahmlegen zu wollen.

Damit weitet Verdi den Tarifstreit im Öffentlichen Dienst auch auf Flughäfen aus. Die Beschäftigten der Betreibergesellschaften werden häufig nach den Tarifverträgen der Kommunen bezahlt. Bereits am Dienstag hatte Verdi für Donnerstag zu Warnstreiks in Bremerhaven aufgerufen.

Verdi weitet Arbeitskampf auf Flughäfen aus - und das soll Freitag beginnen

Der Warnstreik an den Flughäfen soll am frühen Freitagmorgen beginnen und in der Nacht auf Samstag enden. Hilfslieferungen zu den Erdbebenopfern in die Türkei und nach Syrien sollen vom Streik ausgenommen sein.

Mit den nun fortgesetzten Warnstreiks wollen die Beschäftigten ihren Forderungen im laufenden Tarifstreit des Öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen Nachdruck verleihen. Bis zur zweiten Runde der Tarifverhandlungen am 22. und 23. Februar sind weitere Warnstreiks unter anderem in Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen angekündigt.

In den laufenden Tarifverhandlungen fordern Verdi und der Beamtenbund dbb 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 500 Euro mehr für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags soll zwölf Monate betragen. Die Arbeitgeber haben die Forderungen bislang zurückgewiesen.

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