Für den Fall, dass das abgebrochene Rotorblatt bis zum 6. März nicht abgebaut ist, wird ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro abgedroht.
Nach dem Abbruch eines Rotorblatts von einem der Windräder im Windpark Alfstedt im September 2022, hatte die Betreiberin mündlich zugesagt, den verbliebenen Stumpf zu entfernen.
Anfang Dezember 2022 eröffnete der Landkreis ein baurechtliches Verfahren mit einer Anhörung. Dem folgte am 16. Januar eine Verfügung mit der Anordnung den Windradstumpf bis 10. Februar abzubauen.