Die Landwirte werden offenbar weiter vertröstet.Die Windanlagen-Betreiberfirma Energiekontor hatte im Januar einen Zeitplan vorgelegt, der die Ankunft eines speziellen Krans am 1. Februar vorsah. Ein Abschluss der Abbrucharbeiten wäre demnach bis zum 15. Februar technisch möglich gewesen. Um für die nötige Verbindlichkeit zu sorgen, wurde vom Landkreis Rotenburg verfügt, dass der verbliebene Stumpf bis zum 20. Februar vollständig abgebaut und vom Grundstück entfernt sein muss. Andernfalls droht ein Zwangsgeld von 50.000 Euro. Dieser Termin wird schwer von Energiekontor zu halten sein. Die Herstellerfirma General Electric ist für den Abbau des Windrades zuständig: Doch kommt es immer wieder zu Verzögerungen.
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