Vor kurzem tat ich an dieser Stelle meine Begeisterung über meinen unkomplizierten Führerscheintausch kund. Die Führerschein-Behörde in der früheren Heimat freute sich über das Lob, anderen Lesern wurde bewusst, dass sie sich um den Umtausch auch noch kümmern müssen. Doch nicht bei allen läuft es offenbar so problemlos.
Eine Bremerhavenerin hatte auf der Rückseite des neuen Führerscheins im Bankkartenformat das Kleingedruckte näher unter die Lupe genommen. Dabei stellte sie fest, dass das Datum, wann sie die Fahrerlaubnis erworben hatte, falsch war.
Der neue Führerschein könnte so als Fälschung gelten
Danach hatte sie die Führerscheinprüfung schon viel früher abgelegt. So könne der neue Schein als Fälschung gelten, hieß es aus der Führerschein-Behörde. Damit fahren konnte die Bremerhavenerin also nicht und musste noch einmal ins Stadthaus.
Sie nahm es mit Humor: Fehler könnten ja jedem mal passieren. Mir wollte sie den Rat geben, auch mal auf das Kleingedruckte zu schauen – nicht dass meine Freude über den Behördengang doch noch getrübt werde. Aber nein, bei mir stimmt auch das Kleingedruckte – zumindest auf dem neuen Lappen.