Vor gut vier Wochen feierte der Staatsgerichtshof des Landes Bremen sein 75-jähriges Bestehen. Natürlich reihten sich alle wichtigen Vertreter des Landes in die Gratulantenschar ein. Auch Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD): „Als Landesverfassungsgericht kommt dem Staatsgerichtshof eine maßgebliche Bedeutung bei der Sicherung und Aktualisierung der rechtlichen Grundlagen unserer politischen Ordnung zu“, hob er hervor. Die Feierstunde ist nicht ganz verklungen, da werden diejenigen beschimpft, die den Staatsgerichtshof anrufen. Die FDP klagt, wirft dem Senat und den Regierungsfraktionen wegen der Neuverschuldung Verfassungsbruch vor. Deshalb wird sie von Vertretern von SPD und Linken als „Amokläufer“ tituliert. Was ist das denn für ein Verständnis von Rechtsstaat? Mit solchen Begriffen wird auch der gerade gefeierte Staatsgerichtshof herabgewürdigt. Und das steht Regierungsvertretern, die wegen des rechtswidrigen Umschlagsverbots von Kernbrennstoffen oder mangelhaften Auskünften gegenüber Abgeordneten genau von diesem Staatsgerichtshof abgestraft worden sind, nicht zu.
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