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Gewalteskalation bei Kreisligaspiel: Bremer Sportgericht verhängt Höchststrafe

Zehn Jahre für einen gezielten Tritt ins Gesicht: Das Sportgericht des Bremer Fußball-Verbandes (BFV) hat mehrere Fußballspieler zu langjährigen Sperren verurteilt. Es handelte sich um einen Vorfall zwischen Bremen United und dem Bremer SV II.

 Schiedsrichterin

Der Bremer Fußball-Verband hat ein Zeichen gegen die zunehmende Gewalt auf den Plätzen gesetzt und langjährige Sperren verhängt. Foto: Robert Michael/dpa

Die Vorkommnisse ereigneten sich in der Begegnung der Kreisliga B zwischen Bremen United und dem Bremer SV II am 1. März. In elf Verfahren wurde gegen sieben Personen des Bremer SV, zwei Personen von Bremen United und gegen beide Vereine ermittelt.

Beim Bremer SV II wurde ein Spieler, der einem am Boden liegenden Gegenspieler mit Anlauf ins Gesicht getreten hatte, für die Höchstdauer von zehn Jahren gesperrt. Ein weiterer Spieler, der einem Gegner mit Anlauf gegen den Kopf geschlagen hat, ist für acht Jahre gesperrt worden. Sperren von zwei Jahren und vier Monaten erhielten zwei weitere BSV-Akteure, die eine gemeinschaftliche Tätlichkeit begangen hatten. Zwei weitere Spieler erhielten Sperren bis zum 31. Dezember 2024 wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegenspieler sowie bis zum 1. September 2024 wegen einer einfachen Tätlichkeit gegen den Gegenspieler.

Abgesetzte Spiele werden zeitnah neu angesetzt

Ein Trainerassistent des BSV wurde zudem wegen einer Bedrohung mit der maximal möglichen Strafe von zwölf Monaten gesperrt. Der Einsatz eines Messers hat sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt. Ein Spieler von Bremen United wurde aufgrund einer einfachen Tätlichkeit bis zum 30. September, ein weiterer Spieler wegen einer Tätlichkeit für drei Spiele gesperrt, wobei die Mindeststrafe wegen der gegen ihn begangenen schweren Tätlichkeit reduziert wurde. Bremen United wurde mit dem Abzug von drei Punkten am Saisonende belegt.

Dem Bremer SV II werden als Mannschaft zum Saisonende neun Punkte abgezogen. Die abgesetzten Spiele werden zeitnah neu angesetzt. Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da den Vereinen noch das Rechtsmittel der Berufung zusteht.

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