Hätte ich meine Heimat nie verlassen, würde ich an diesem Montagmorgen noch im Bett liegen. Der 6. Januar ist in Baden-Württemberg gesetzlicher Feiertag, im Land Bremen nur ein ganz normaler Arbeitstag. Die Heiligen Drei Könige an der Krippe sind uns hier schnuppe, zumindest dürfen sie die Arbeitszeit nicht stören. Bremen ist eben knausrig mit seinen Feiertagen, daran hat auch der 2018 eingeführte Reformationstag nichts geändert. Zehn Feiertage sind es seitdem, zwölf in Baden-Württemberg. Die fehlenden zwei sollten wir nachholen, denn gilt nicht weiterhin der Grundsatz, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen? Die zusätzlichen freien Tage könnten wir traditionell norddeutsch gestalten. Wie wäre es mit einem „Tag des Fischbrötchens“ zum Start der Matjessaison im Juni oder mit dem „Schietwettertag“, den wir sehr flexibel zwischen Oktober und März legen können. Wir hätten beide verdient.
Der NZ-Newsletter
Alle wichtigen Nachrichten und die interessantesten Ereignisse aus der Region täglich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit Empfehlung aus der Redaktion.