Bremerhaven

Postboten dürfen nur mit Coronatest Briefe in Bremerhavener Kliniken abliefern

Was für ein Aufwand: Zurzeit muss tatsächlich jeder Postbote und jeder Handwerker, der auch nur kurzzeitig in einer Klinik was zu erledigen hat, einen Coronatest vorweisen. Auch, wenn er mit Patienten gar nicht in Kontakt kommt.

Teststäbchen in der Nase

Auch wer nur kurzzeitig was in einer Klinik oder in einem Pflegeheim zu erledigen hat wie Postboten oder Lieferanten, muss derzeit Coronatest vorweisen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/Symbolbild

Dieser unverhältnismäßige Aufwand ist eine Panne im Dschungel zwischen Bundes- und Landesrecht. Am 17. Januar ist im Land Bremen die dritte Corona-Verordnung aufgehoben worden. Mit ihr ist damit auch die darin enthaltene Ausnahmeregelung für bestimmte Personengruppen weggefallen, die nach Bundesrecht grundsätzlich unter die Testpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen fallen.

Nun gilt wieder die Testpflicht nach Bundesrecht

Das heißt: Nun gilt wieder die Testpflicht nach Bundesrecht. Damit müssen sich aktuell Postboten, Lieferanten, Handwerker, Techniker, Hausmeister, Personal des Rettungsdienstes und des Krankentransports sowie Rechtspfleger und Rechtsbetreuer testen lassen, auch wenn sie keinen oder nur geringfügigen Kontakt zu den Patienten haben.

Senat stoppt den Unsinn

Der Senat macht nun am Dienstag von seinem Recht gebraucht, mit einer eigenen Rechtsverordnung diese Personen wieder von der Testpflicht auszunehmen.

Klaus Mündelein

Reporter

Klaus Mündelein kümmert sich im Bremer Büro um die Landespolitik. Er hat in Münster studiert und volontiert und kam vor fast 30 Jahren zur Nordsee-Zeitung.

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