Bündnis Deutschland (BD - ehemals Bürger in Wut) hat bei der vergangenen Bremerhaven-Wahl knapp 20 Prozent der Wählerstimmen erhalten. Daraus ergibt sich, dass BD im Wahlprüfungs-Gericht und im Schöffen-Wahlausschuss jeweils einen Sitz erhalten. Die Mehrheit der Stadtverordneten im Stadtparlament lehnten am 4. Juli die Wahl eines BD-Kandidaten sowohl für das Wahlprüfungs-Gericht als für den Schöffen-Wahlausschuss ab. Nun wird am Mittwoch während der Stadtverordnetenversammlung erneut abgestimmt.
Gerichtspräsidentin macht Position deutlich
Das Wahlprüfungs-Gericht ist dafür zuständig, zu prüfen, ob es bei Wahlen zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Aktuell gehören ihm nur vier statt fünf Stadtverordnete an - weil der BD-Kandidat abgelehnt wurde. Bündnis Deutschland gibt an, dass die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Dr. Meike Jörgensen, Ende Juli in einem Schreiben an den Magistrat deutlich machte, dass allerdings eine fünfte Person gewählt werden muss. Im Schreiben heißt es: „Durch die Wahl von nur vier Mitgliedern ist das Wahlprüfungsgericht nicht korrekt besetzt und nicht entscheidungsfähig.“
Auswirkungen auf Strafurteile von Schöffengerichten?
Der Schöffen-Wahlausschuss ist wiederum dafür da, die Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 zu wählen. Dem Ausschuss gehören unter anderem sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer an. Auch hier erhielt die von BD vorgeschlagene Person keine Mehrheit. BD-Fraktionschefin Julia Tiedemann fordert, dass die Stadtverordnetenversammlung auch diese Entscheidung korrigiert. Denn ein fehlerhaft besetzter Wahlausschuss kann laut Tiedemann dazu führen, dass Strafurteile von Schöffengerichten mit der Revision angegriffen werden können, wenn die an dem Urteil beteiligten Schöffen von dem nicht ordnungsgemäß bestellten Ausschuss gewählt wurden. Auch der Magistrat weist auf entsprechende Gesetzeskommentierungen hin.
Julia Tiedemann hofft, dass dieses Mal die BD-Kandidaten Erfolg haben bei der Abstimmung. „Man sieht, dass in der Stadtverordnetenversammlung zuletzt aufgrund von Befindlichkeiten sogar juristische Konsequenzen billigend in Kauf genommen wurden. Zum Schaden der Bürger. Jetzt muss eine Einsicht stattfinden“, sagt Tiedemann. Es sei schließlich gesetzlich festgelegt, dass BD eine Person für das Wahlprüfungsgericht stellen darf, beim Schöffen-Wahlausschuss sei es immerhin gepflegte Praxis. Das könne man nicht weiterhin ignorieren.