Bremerhaven

Junge Holländer büßen mit Bewährungsstrafen für Kokainschmuggel

Wieder ist ein Kokainschmuggel-Prozess vorbei. So lautet das Urteil für die Jugendlichen. Das dürfte der Staatsanwaltschaft nicht ganz geschmeckt haben.

Die Angeklagten kommen vor der Urteilsverkündung in den Gerichtssaal.

Die Angeklagten kommen vor der Urteilsverkündung in den Gerichtssaal. Foto: Mündelein

Sie hatten sich für die Drecksarbeit anheuern lassen. Die Hintermänner schickten die jungen Holländer nach Bremerhaven in den Hafen, um 37 Kilo Kokain aus einem Container zu holen. Das Landgericht Bremen verurteilte die jüngsten Täter jetzt zu Bewährungsstrafen. Ein Erwachsener muss in den Knast.

Der Prozess fand vor der Jugendkammer des Landgerichts Bremen statt. Die vier Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 17 und 21 Jahre alt. Am 3. April dieses Jahres wurden sie von Amsterdam aus nach Bremerhaven gebracht und mit Werkzeug ausgestattet, um die Drogenpakete aus dem Hafengebiet am North Sea Terminal zu holen. Noch im Hafenbereich waren einige der Angeklagten festgenommen worden. Zwei weitere wurden später auf dem Sportplatz Imsum gefasst.

Gesonderter Prozess für die Hintermänner

Die vier mehrfach vorbestraften Männer, die die jungen Leute angeheuert hatten für die riskante Bergung der Drogen, müssen sich in einem gesonderten Prozess vor dem Landgericht verantworten.

Den jungen Täter hatten ihre Taten gestanden. Allerdings beteuerten sie, anfangs nicht geahnt zu haben, dass es um Kokainschmuggel geht.

Für das Gericht war es allerdings klar, dass sie angesichts des Lohns von mehreren tausend Euro genau wussten, worum es hier ging. Allerdings werten die Richter ihre Taten nur als Beihilfe.

Sie seien nicht in die Planungen eingebunden gewesen, und sie seien nicht für den weiteren Verkauf der Drogen zuständig gewesen. Die Hintermänner hätten letztlich leichtsinnige junge Leute angeheuert.

Drei Jahre unter Beobachtung

Die drei jüngeren Täter im Alter zwischen 17 und 19 Jahren wurden zu Jugendstrafen auf Bewährung verurteilt. Sie stehen nun drei Jahre lang unter Beobachtung, müssen sich zügig um Jobs und Ausbildungsplätze kümmern.

Der 21 Jahre alte Angeklagte wurden nach Erwachsenenrecht zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt.

Der Staatsanwalt hatte Jugendstrafen zwischen drei und fünf Jahren gefordert. Die Verteidiger lagen mit ihren Forderungen in dem Strafrahmen, den das Gericht verhängt hat.

Klaus Mündelein

Reporter

Klaus Mündelein kümmert sich im Bremer Büro um die Landespolitik. Er hat in Münster studiert und volontiert und kam vor fast 30 Jahren zur Nordsee-Zeitung.

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