Dieser unverhältnismäßige Aufwand ist eine Panne im Dschungel zwischen Bundes- und Landesrecht. Am 17. Januar ist im Land Bremen die dritte Corona-Verordnung aufgehoben worden. Mit ihr ist damit auch die darin enthaltene Ausnahmeregelung für bestimmte Personengruppen weggefallen, die nach Bundesrecht grundsätzlich unter die Testpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen fallen.
Nun gilt wieder die Testpflicht nach Bundesrecht
Das heißt: Nun gilt wieder die Testpflicht nach Bundesrecht. Damit müssen sich aktuell Postboten, Lieferanten, Handwerker, Techniker, Hausmeister, Personal des Rettungsdienstes und des Krankentransports sowie Rechtspfleger und Rechtsbetreuer testen lassen, auch wenn sie keinen oder nur geringfügigen Kontakt zu den Patienten haben.
Senat stoppt den Unsinn
Der Senat macht nun am Dienstag von seinem Recht gebraucht, mit einer eigenen Rechtsverordnung diese Personen wieder von der Testpflicht auszunehmen.