Neuerung beim zahnärztlichen Notdienst für gesetzlich Versicherte: Die diensthabenden Dentisten bekommen die Kosten bei vielen Zahnproblemen, die bisher als Notfälle galten, nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt. Das hat zur Folge, dass die Praxen die Patienten abweisen und auf die regulären Öffnungszeiten an den Werktagen vertrösten müssen. Es sei denn, der Patient ist bereit, die Behandlung selbst zu bezahlen. Privatversicherte sind von dieser Neuregelung ausgeschlossen. Für sie ändert sich nichts.
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