Auch Pflegeheimbewohner können Wohngeld beantragen. Welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen und worauf sie unbedingt achten sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Brake. Durch die Einführung des „Wohngelds plus“ haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeldleistungen. Das gilt auch für Pflegebedürftige - sowohl, wenn sie zu Hause gepflegt werden als auch für Pflegeheimbewohner, heißt es in einer Mitteilung. Wichtig für einen Leistungsanspruch: Es dürfen keine weiteren Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter bezogen werden. Zudem prüft die Wohngeldstelle Einkünfte und das Vermögen.
Kontakt für Beratungstermine vor Ort: 0511/65610720 oder Mail an info.brake@sovd-nds.de. (pm/san)