„Eigentlich“ bedürfe es der „Satzung der Gemeinde Gyhum über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten“ nicht. Darin sind sich die Mitglieder des Gemeinderates einig. Auf zehn Seiten des Satzungsentwurfs legt die Zevener Verwaltung dar, was auf Gemeindestraßen und am Straßenrand verboten ist und was gegen Zahlung einer Gebühr erlaubt ist.
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