Ein Braker muss eine Geldstrafe zahlen, weil er einen Busfahrer übelst beleidigt hatte. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes in Nordenham hat nun Bestand. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft zunächst Berufung gegen das Nordenhamer Urteil eingelegt, zog das Rechtsmittel jetzt in der Oldenburger Berufungsverhandlung aber wieder zurück.
Eigentlich wollte die Anklagebehörde eine Freiheitsstrafe für den Angeklagten erreichen: Der Mann ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Doch der alkoholkranke Angeklagte hat an sich gearbeitet, eine Entgiftung gemacht und dem Alkohol abgeschworen. Das sprach für ihn, sodass es bei der vom Nordenhamer Amtsgericht ausgelobten Geldstrafe bleiben konnte. Das war aber nur haarscharf so.
Die Maske unter der Nase getragen
Denn die neue Tat, die Beleidigung eines Busfahrers, hatte er während laufender Bewährung begangen. Am Tattag wollte der Angeklagte mit dem Bus von Bremerhaven nach Oldenburg fahren. Es war noch die Corona-Zeit, in der Masken im Bus getragen werden mussten. Der 48-Jährige trug seine Maske aber unter der Nase. Außerdem gab es Zweifel an der Gültigkeit seines Bustickets. So war es zu entsprechenden Ermahnungen und Anweisungen vonseiten des Busfahrers gekommen.
Doch der Angeklagte war wenig einsichtig, randalierte im Bus, beschimpfte den Busfahrer als „Arsch....“ und zeigte diesem den Mittelfinger. Dem Busfahrer hatte das gereicht. In der Gemeinde Stadland warf er den Angeklagten aus dem Bus.
Darum hatte die Staatsanwaltschaft ein Einsehen
Weil der Mann keine Ruhe geben wollte, wurde die Polizei gerufen. Und auch im Beisein der Beamten soll der Angeklagte weiterhin den Busfahrer aufs Übelste beleidigt und ihm erneut den Mittelfinger gezeigt haben. Das alles wog schwer, aber die Staatsanwaltschaft hatte ein Einsehen. Aufgrund der nunmehr positiven Entwicklung des Angeklagten konnte es bei der Geldstrafe bleiben. Damit bleibt dem 48-Jährigen eine Freiheitsstrafe erspart.