Dieses Urteil fällte am Mittwoch das Landgericht Oldenburg. Damit schwächte die 15. Kleine Strafkammer des Gerichts unter Vorsitz von Richter Rouben Riethmüller ein früheres Urteil des Nordenhamer Amtsgerichtes ab. Das hatte den 38-jährigen Angeklagten in einem ersten Prozess in dieser Sache noch zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro sowie zu einem sechsmonatigen Führerscheinentzug verurteilt.
In der jetzigen Berufungsverhandlung hatte der nicht vorbestrafte und reuige Nordenhamer ein Geständnis abgelegt, was ihm strafmildernd zugutegehalten wurde. Bereits im Ermittlungsverfahren war der Angeklagte den Feststellungen zufolge ehrlich gewesen. Diese Ehrlichkeit hatte ihn erst auf die Anklagebank gebracht.
So fing alles an
Was war geschehen? Der Angeklagte war mit seinem Auto zunächst zu schnell unterwegs gewesen. Das wurde erfasst und gegen den Angeklagten ein Fahrverbot erlassen.
Das Fahrverbot war erlassen und galt auch schon. Nur der Karten-Führerschein des Angeklagten war noch nicht eingezogen worden. Und dann das: Weil er nicht anders zur Arbeit kommen konnte, war der Nordenhamer am Tattag mit seinem eigenen Auto zur Arbeitsstelle gefahren. Und dann wollte die Polizei just an dem Tag den Karten-Führerschein des Angeklagten einziehen. Dazu fuhren die Beamten zur Arbeitsstelle des Angeklagten.
Pförtner ruft den Angeklagten an
Der Pförtner rief dann den Angeklagten aus. Die Polizei sei da und wolle ihn sprechen, so der Pförtner. Der 38-Jährige wusste, was die Polizei von ihm wollte. Er holte seinen Karten-Führerschein und eilte zur Pforte. Dass die Polizei kommen würde, um den Führerschein abzuholen, war dem Angeklagten klar gewesen.
Das war auch kein Problem. Doch dann (nur beiläufig) fragte eine Polizistin den Angeklagten, wie er denn an dem heutigen Tag zur Arbeit gekommen sei. Und der Angeklagte antwortete: „Ich bin selbst gefahren“. Das hätte er mal lieber nicht gesagt. (vd)