- Hier sind Raketen und Böller verboten: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist nicht erlaubt.
- Wer darf was kaufen? Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 (Tischfeuerwerk) dürfen ab zwölf Jahren erworben und verwendet werden. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) erst ab 18 Jahren.
- Welche Art von Feuerwerk ist erlaubt? Pyrotechnische Artikel müssen eine Registriernummer, die Kategorie und das CE-Zeichen besitzen. Es muss eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache vorliegen.
- Wann darf geböllert werden? Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.