Nordenham

Vergewaltigung in Nordenhamer Moschee: Angeklagter legt Revision ein

Nach der Verurteilung wegen Vergewaltigung eines Jungen in einer Nordenhamer Moschee muss sich die Justiz noch mal mit dem Fall beschäftigen. Hier die Hintergründe:

Das Landgericht Oldenburg von außen.

Das Landgericht Oldenburg hatte den 32-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Bleibt es dabei? Foto: Strangmann

Die Große Jugendschutzkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Dr. Dirk Reuter hatte den Angeklagten Anfang Juli des schweren sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung schuldig gesprochen. „Wir haben nicht den Hauch eines Zweifels“, sagte der Richter damals in der Urteilsbegründung.

Das wird dem Mann vorgeworfen

Der Angeklagte legte nun Revision gegen das Urteil am Landgericht Oldenburg ein, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte.

Das Landgericht Oldenburg hatte den 32-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Dem Urteil nach hat der Mann einen Zwölfjährigen im September 2019 beim Besuch einer Moschee in Nordenham zum Sex gezwungen. Der Verteidiger hatte Freispruch beantragt, die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft. (dpa/tk)

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