Nordenham Bundestagswahl

Vandalismus oder Protest: Darum ist das Beschädigen von Wahlplakaten strafbar

Mit Farbe besprüht oder mit Hakenkreuz versehen - wer ein Wahlplakat beschädigt, macht sich strafbar. Auch in dieser Wahlperiode wurden der Polizei einige Verstöße gemeldet. Für die richtige Hängung der Plakate sind allerdings die Parteien zuständig.

Beschmiertes Wahlplakat an einer Straße.

Eine Stadt darf die Hängung der Wahlplakate zugelassener Parteien nicht verbieten. An manchen Plakaten kommt es zu Beschädigungen. Foto: Krabbenhoeft

Entlang der Martin-Pauls-Straße in Nordenham hängen zahlreiche Wahlplakate. Die Kleinplakate der AfD an den Laternenpfählen sind teilweise mit schwarzer Farbe besprüht, auf einem großen SPD-Banner wurden dem Direktkandidaten, Hamza Atilgan, die dunklen Haare weiß gefärbt und ein Bart gemalt.

Weiterlesen

Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter

1. Monat für

1 Euro

Jetzt Anmelden

danach 2,29€/Woche
monatlich kündbar

3 Monate für

3 Euro

Jetzt Anmelden

danach 2,29€/Woche
nach 3 Monaten mtl. kündbar

1 Jahr für monatlich

6,90 Euro

Jetzt Anmelden

30% sparen
nach 12 Monaten mtl. kündbar


  • jederzeit umfassend informiert
  • Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige Artikel
  • uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt
Newsletter NEWSLETTER
Alle wichtigen Nachrichten und die interessantesten Ereignisse aus der Region täglich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit Empfehlung aus der Redaktion.
nach Oben