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Er wollte dazu gehören: Junger Mann rutscht in den Drogenhandel

Er wollte sich bloß beweisen. Dann geriet er auf die schiefe Bahn und verkaufte Drogen. Jetzt stand der 25-Jährige aus Scheeßel vor dem Landgericht in Verden und wurde verurteilt. Seine Reue schützte ihn nicht.

Ein 25 Jahre alter Angeklagter aus Scheeßel ist am Landgericht Verden wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Ein 25 Jahre alter Angeklagter aus Scheeßel ist am Landgericht Verden wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Ein 25-Jähriger aus Scheeßel ist am Landgericht Verden zu einer Haftstrafe von 22 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Grund: bewaffneter und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln. Zusätzlich muss der junge Mann 7.200 Euro an die Suchthilfe in Hannover zahlen.

„Die Geldauflage hat eine beträchtliche Höhe, gilt aber auch zur Wiedergutmachung dieses schweren Tatbestandes“, stellte der Vorsitzende Richter Dr. Andreas Ortmann fest.

Der Angeklagte war am 6. Oktober 2020 morgens kurz nach 6 Uhr von der Polizei geweckt worden. Bei der Durchsuchung seiner damaligen Wohnung fanden die Beamten verschiedene Drogen. Laut dem Urteil aber etwas weniger als angeklagt, weil die Verpackungen abzuziehen waren. Es waren demnach 21 Gramm Amphetaminpaste, 96,35 Gramm Marihuana, knapp über 31 Gramm Kokain und zwei Ecstasytabletten.

Zudem hatte der Scheeßeler ein Einhandmesser und ein Springmesser griffbereit in der Nähe der Drogen sowie vier Schlagringe im Bettkasten, ein Butterflymesser und zwei Einhandmesser in einem Stoffbeutel aufbewahrt.

„Die Beweise haben das, was sie uns vorgetragen haben, bestätigt“, sagte der Richter. Die Drogen waren zum Verkauf bestimmt. Jedoch hatte der 25-Jährige bestritten, dass er die Waffen verwenden wollte. „Dies ist nicht zu widerlegen“, betonte der Richter. Aber eine abstrakte Gefahr war gegeben, darauf komme es an.

Lebenslauf des Angeklagten passt nicht zu den Taten

Der Lebenslauf des Angeklagten zeigte keinerlei Vorstrafen oder weitere Verfahren. „Er hatte jemanden kennengelernt, über den war er in den Betäubungsmittelhandel hineingerutscht“, hieß es in der Urteilsbegründung. Damit habe er sich beweisen wollen, weil er damals keine Freunde hatte. Das Ganze bereue er zutiefst.

Die 2. Große Strafkammer bewertete den Fall als minderschwer, weil er vom Durchschnitt des Drogenhandels erheblich nach unten abweiche. Auch wenn es kein unerheblicher Handel mit mehreren Betäubungsmitteln, darunter Kokain als „harte Droge“, gewesen sei, betonte der Vorsitzende Richter Ortmann.

Dass sich der Angeklagte bei der Durchsuchung und im Ermittlungsverfahren kooperativ gezeigt hat, spreche für ihn. Mit seinem umfassenden Geständnis habe er die Hauptverhandlung „erheblich verkürzt“. Auch hatte er auf die Rückgabe damals gefundener 2.400 Euro, mutmaßlich Einnahmen aus seinem Drogenhandel, verzichtet.

Abschließend sagte der Vorsitzende Richter Ortmann zu dem Angeklagten:

„Ihnen ist mit Sicherheit eine positive Sozialprognose zu stellen.“ (wb/js)

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