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Tempo 30: Wo Zonen und Strecken eingerichtet werden dürfen

Wo gerast oder gefühlt gerast wird, da kommt bei Anwohnern schnell die Forderung auf, am Straßenrand Schilder aufzustellen, die Autofahrer bremsen. Doch dafür gelten Regeln und Vorschriften. Beispiel Tempo 30:

Tempo-30-Zonen dürfen ausschließlich für Gemeindestraßen ausgewiesen werden.

Tempo-30-Zonen dürfen ausschließlich für Gemeindestraßen ausgewiesen werden. Foto: Daniel Karmann

Insbesondere an viel befahrenen Dorfstraßen werden zuweilen Rufe laut, für Geschwindigkeitsbeschränkungen zu sorgen. Immer wieder befassen sich die Mitglieder von Gemeinderäten mit dem Thema. Oft geht es um Tempo 30. Doch meist betrifft es nicht Gemeindestraßen, sondern Kreis-, Landes- und Bundesstraßen. Also sind übergeordnete Instanzen zuständig. Und die lehnen es in der Regel ab, Tempo 30 anzuordnen. Was in der Regel zu Unverständnis führt.

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