Zeven

Straßenreinigung im Herbst bei Laubfall

Anlieger müssen gemäß Satzung zur Straßenreinigung die Geh- und Radwege, Gossen und Fahrbahnen mindestens einmal wöchentlich reinigen.

Ein schöner Anblick vor allem für Kinder: Doch das Herbstlaub kann für Fußgänger und Fahrradfahrer zu einer Gefahr werden.

Ein schöner Anblick vor allem für Kinder: Doch das Herbstlaub kann für Fußgänger und Fahrradfahrer zu einer Gefahr werden. Foto: Samtgemeinde Zeven

Wenn im Herbst die bunten Blätter von den Bäumen fallen, freuen sich vor allem die Kinder. Auto- und Radfahrer sowie Spaziergänger sehen das feuchte Laub aber aus einer etwas anderen Sicht: Das Laub muss weg, damit auf den Straßen und Gehwegen keine Rutschgefahr entsteht. Denn laubfreie Straßen und Wege sind keine Frage von Sauberkeit, sondern vor allem eine Frage der Sicherheit rund ums Grundstück.

Die Samtgemeinde Zeven weist darauf hin, dass die Anlieger gemäß Satzung zur Straßenreinigung die Geh- und Radwege, Gossen und Fahrbahnen mindestens einmal wöchentlich zu reinigen haben. „Die Reinigungspflicht der Anlieger umfasst die Beseitigung von Verschmutzungen, Ablagerungen, Gras und Unkraut, Laub sowie sonstigen Fremdkörpern. Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen sind die Flächen ohne Aufforderung unverzüglich zu reinigen, gegebenenfalls mehrmals täglich.“ Die Reinigung sei an allen Seiten des Grundstücks durchzuführen, die an den öffentlichen Straßenraum angrenzen. Der Fachbereich Bürger, Ordnung und Verkehr kontrolliert und ahndet auch, teilt die Samtgemeinde mit. Anlieger können ihr Laub kostenfrei auf den Sammelplätzen für Grünabfälle entsorgen. (pm/axt)

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