Der Verwaltungsausschuss der Stadt Zeven hat jüngst eine umfangreiche Sportförderrichtlinie beschlossen. Diese wurde nun mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Die Stadt Zeven unterstützt somit Sportvereine im Bereich des Sportstättenbaus sowie der Sportstättenunterhaltung und gewährt eine Förderung nach Mitgliederzahlen und zur Teilhabe am Vereinssport. Voraussetzung zur Antragstellung ist immer ein eingetragener Vereinssitz im Gebiet der Stadt Zeven sowie die ordentliche Mitgliedschaft im Landessportbund. Anträge zum Sportstättenbau müssen bis zum 30. Juli eines jeden Jahres für das Folgejahr bei der Stadt Zeven eingegangen sein.
Die Förderrichtlinie sowie die zugehörigen Antragsvordrucke finden sich auf der Homepage der Samtgemeinde Zeven unter www.zeven.de. (pm/mar)