Nordenham

Sozialverband informiert: Pflegegrad 1 für Menschen mit leichten Einschränkungen

Mit zunehmendem Alter treten gesundheitliche Probleme auf. Doch die meisten Menschen wissen gar nicht, dass sie auch schon bei leichten Einschränkungen den Pflegegrad 1 beantragen können.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in der Wesermarsch rät Betroffenen, sich einstufen zu lassen. „Oft wird ein Antrag erst gestellt, wenn Betroffene nicht mehr alleine zurechtkommen,“ sagt Julia vom SoVD-Beratungszentrum Brake.

Obwohl Betroffenen bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld zustehe, habe ein Antrag trotzdem Vorteile. So stehe ihnen zum Beispiel ein monatlicher Betrag von 125 Euro für eine Alltagsbegleitung zur Verfügung. Außerdem würden Pflegehilfsmittel und ein Hausnotruf bezuschusst.

Der Sozialverband vergibt Beratungs-Termine unter 0511/65610720 oder per E-Mail an info.brake@sovd-nds.de.

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