Die Beschaffungskosten an den Handelsmärkten sind für Gas und auch Strom weiter auf einem hohen Niveau. Sie zwingen Versorger, ihre Preise anzupassen und sorgen bei Haushalten und Unternehmen für deutliche Mehrkosten für Energie.
Die Soforthilfe soll die Zeit bis zur Einführung der geplanten Gaspreisbremse überbrücken, die spätestens im kommenden März in Kraft treten soll. Die Soforthilfe sieht vor, dass Gas- und Wärmekunden mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Millionen Kilowattstunden die Abschlagszahlung für den Monat Dezember grundsätzlich erlassen wird, ebenso Kunden die Gas und Wärme für Mietwohnungen beziehen sowie bestimmten sozialen Einrichtungen unabhängig vom Jahresverbrauch. Stattdessen wird den Kunden der Entlastungsbetrag der Soforthilfe in der nächsten Jahresabrechnung intern bei den Stadtwerken angerechnet.
Auch eine Überweisung oder Barzahlung des monatlichen Gas- und Wärmeabschlages ist im Dezember nicht zwingend erforderlich. Sollte der Dezemberabschlag dennoch gezahlt werden, wird dieser mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Weitere Informationen zur Soforthilfe und der Energiepreisbremse auf www.stadtwerke-zeven.de/energiekrise und unter info@stadtwerke-zeven.de oder 04281/757100.