Bisher gilt eine Ruhefrist von 30 Jahren für Grabstätten. Das heißt, dass die Gräber von Verstorbenen frühestens nach drei Jahrzehnten aufgegeben und abgeräumt werden dürfen. So lange sind Angehörige oder von ihnen beauftragte Personen gehalten, die Grabstellen auf dem Friedhof zu pflegen. In dieser langen Zeit kann viel passieren.
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