Selsingen

So bürgernah ist die künftige Regel für Gräber in Rockstedt und Ostereistedt

Angehörige wohnen weit entfernt vom Friedhof, auf dem die Eltern begraben sind? Oder sie sind inzwischen selbst sehr alt? Es gibt diverse Gründe, die Grabpflege aufgeben zu wollen. Die Gemeinde Ostereistedt befürwortet jetzt eine bürgernahe Lösung.

Auf den neu gestalteten Friedhöfen in Ostereistedt und Rockstedt sollen Grabstellen bald schon vor Ablauf der 30-jährigen Frist gegen eine Gebühr zurückgegeben werden können.

Auf den neu gestalteten Friedhöfen in Ostereistedt und Rockstedt sollen Grabstellen bald schon vor Ablauf der 30-jährigen Frist gegen eine Gebühr zurückgegeben werden können. Foto: Hilken

Bisher gilt eine Ruhefrist von 30 Jahren für Grabstätten. Das heißt, dass die Gräber von Verstorbenen frühestens nach drei Jahrzehnten aufgegeben und abgeräumt werden dürfen. So lange sind Angehörige oder von ihnen beauftragte Personen gehalten, die Grabstellen auf dem Friedhof zu pflegen. In dieser langen Zeit kann viel passieren.

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