Um Alkoholprävention in Unternehmen geht es in einer Online-Veranstaltung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) in Kooperation mit dem Bündnis gegen Depressionen Weser-Ems. Diese findet am Montag, 5. Juni, statt und dauert von 10 bis etwa 11.30 Uhr, wie die Verantwortlichen mitteilen. Wie können Unternehmen damit umgehen, wenn Mitarbeitende alkoholkrank sind? Welche Bedeutung hat ihre Fürsorgepflicht? Welche Möglichkeiten der betrieblichen Alkohol-Suchtprävention gibt es? Auf solche Fragen soll die Veranstaltung Antworten liefern und gleichzeitig für den Umgang mit alkoholkranken Mitarbeitenden im Arbeitsleben. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung: https://veranstaltung.ihk-oldenburg.de/alkoholpraevention
(pm/bal)