Nordenham

Nordenhamer Drogendealer muss noch länger in Haft

Zu vier Jahren Gefängnis wurde ein Drogendealer (43) aus Nordenham ursprünglich verurteilt, doch das war der Staatsanwaltschaft zu wenig. Sie legte Berufung ein - und forderte eine längere Haftstrafe. Jetzt gibt es das neue Urteil.

Insgesamt 61 Kilogramm Marihuana importierte die Bande aus den Niederlanden.

Insgesamt 61 Kilogramm Marihuana importierte die Bande aus den Niederlanden. Foto: dpa

Damit erhöhte die 3. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes ein früheres Urteil einer anderen Großen Strafkammer des Landgerichtes. In einem ersten Verfahren war der Angeklagte zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das aber gefiel der Staatsanwaltschaft nicht. Wie berichtet, legte sie Revision gegen das Urteil ein, was zur Folge hatte, dass der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil wieder aufhob. Die Staatsanwaltschaft wollte eine Strafe von 7,5 Jahren Gefängnis erreichen. Auch gestern plädierte sie auf rund sieben Jahre Gefängnis. Doch es wurden nur vier Jahre und acht Monate Haft.

Schuldig gesprochen wurde der 43-Jährige am Mittwoch wegen bandenmäßigen Handels mit Rauschgift in nicht geringer Menge in zwölf Fällen.

Den Feststellungen zufolge hatte der Angeklagte zusammen mit seinen beiden Brüdern und anderen Bandenmitgliedern mindestens 61 Kilogramm Marihuana aus den Niederlanden nach Nordenham geschmuggelt und dort verkauft. Nachdem die Bande aufgeflogen war, war der Angeklagte wegen einer Erkrankung eines Verwandten in seine Heimat Türkei zurückgekehrt. In der Zwischenzeit wurde gegen seine Brüder und die anderen Bandenmitglieder verhandelt, die zu gut drei Jahren Gefängnis verurteilt wurden.

Die beiden Brüder hatten in ihrem Verfahren die ganze Schuld auf den jetzigen Angeklagten geschoben. Nach Jahren kehrte der 43-Jährige dann nach Deutschland zurück. Er wusste offenkundig nicht, dass in Deutschland ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Weil Straftaten sich nicht lohnen dürfen, müssen Täter das, was sie durch Straftaten erlangen, an den Staat zurückzahlen. Das sind im Fall des Angeklagten rund 300.000 Euro. (vd)

0 Kommentare
Newsletter NEWSLETTER
Alle wichtigen Nachrichten und die interessantesten Ereignisse aus der Region täglich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit Empfehlung aus der Redaktion.
nach Oben