Niedersachsen
Noch rund 50.000 Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen offen
In Niedersachsen müssen bis zum Ablauf der verlängerten Frist Ende Juni noch in etwa 50.000 Fällen gewährte Corona-Soforthilfen zurückgezahlt werden. Dabei geht es um Fördergeld für Unternehmen und Soloselbstständige, das im Nachhinein gesehen höher ausgefallen war als der tatsächliche Bedarf. „Es werden aktuell die Bescheide erstellt“, teilte die landeseigene NBank am Freitag in Hannover mit. Teils betreffe dies bisher nicht vollständige Rückzahlungen, teils fehlende Rückmeldungen von Hilfsempfängern.

Eine Frau hält Geldscheine in der Hand.
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration
Wenn die wirtschaftliche Situation der Antragsteller sich nicht so schlimm entwickelte wie zunächst befürchtet, war als Bedingung für die Unterstützung vereinbart worden, nicht nötige Tranchen später zurückzugeben. Die NBank organisierte die Abwicklung und Verteilung der Hilfszahlungen, die das Land Niedersachsen nach dem Beginn der Pandemie ab dem Frühjahr 2020 auch aus eigenen Mitteln auflegte.
Bislang seien 225 Millionen Euro zurückgeflossen, hieß es. „Da für die Soforthilfen Steuermittel eingesetzt wurden, muss sichergestellt werden, dass niemand mehr, aber auch nicht weniger als die zustehenden Hilfen erhalten hat“, erklärte NBank-Chef Michael Kiesewetter. In einzelnen Fällen ließen sich notfalls Stundungen oder Zahlungen in Raten besprechen, wenn Betriebe dies bräuchten.
Ursprünglich hatten überschüssige Corona-Soforthilfen schon bis Ende Oktober 2022 zurückgegeben werden sollen. Die Regierung weitete die Frist dann bis Ende Juni 2023 aus. Laut Daten des Wirtschaftsministeriums aus dem vergangenen Sommer flossen in Niedersachsen mehr als 900 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln an über 139.000 Firmen.