Dem Bau von Wohnhäusern in den Dörfern sind enge Grenzen gesetzt. Allenfalls die sogenannte Eigenentwicklung gesteht der Gesetzgeber den Gemeinden zu. Das heißt, wenige Grundstücke werden nach und nach über einen längeren Zeitraum für die Bebauung freigegeben. Ziel ist es, eine Zersiedelung zu vermeiden, den Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche zu begrenzen und die Flächenversiegelung zu minimieren.
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