Rotenburg

Naturschutz: Tiefflieger wehren Vorgaben ab

Weil die Bundeswehr aufbegehrt hat, muss der Landkreis drei Naturschutzgebiets-Verordnungen ändern. Das betrifft die Festlegung von Mindestflughöhen. Sie sind zu streichen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

 Brandenburg, Fliegerhorst Holzdorf: Ein Hubschrauber der Luftwaffe, ein CH-53 aus Holzdorf, startet

Hubschrauberpiloten der Bundeswehr dürfen auch über Naturschutzgebieten tief fliegen. Sie brauchen keine Mindestflughöhe einzuhalten. Foto: Francis Hildemann

Bundeswehrpiloten fliegen gerne tief, damit ihr Fluggerät dem Feind möglichst spät in den Blick gerät. Den Tieffliegern sollen in den Korridoren, in denen sie sich bewegen, keine Restriktionen auferlegt werden. So will es der Bundesgesetzgeber. Er hat daher Sicherungen eingezogen, die verhindern, dass den Piloten sprichwörtlich Steine in den Weg gelegt werden.

Weiterlesen

Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter

1. Monat für

1 Euro

Jetzt Anmelden

danach 2,29€/Woche
monatlich kündbar

3 Monate für

3 Euro

Jetzt Anmelden

danach 2,29€/Woche
nach 3 Monaten mtl. kündbar

1 Jahr für monatlich

6,90 Euro

Jetzt Anmelden

30% sparen
nach 12 Monaten mtl. kündbar


  • jederzeit umfassend informiert
  • Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige Artikel
  • uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt
Newsletter NEWSLETTER
Alle wichtigen Nachrichten und die interessantesten Ereignisse aus der Region täglich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit Empfehlung aus der Redaktion.
nach Oben