Gesetzlich Krankenversicherte können sich bestimmte Zuzahlungen für medizinische Leistungen erstatten lassen, wenn sie die sogenannte Belastungsgrenze überschreiten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Brake rät, alle Belege eines Jahres zu sammeln und einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse zu stellen. Die Belastungsgrenze wird individuell berechnet, indem Freibeträge vom Jahresbruttoeinkommen abgezogen werden. In diesem Jahr beträgt der Freibetrag 6.741 Euro für den ersten Erwachsenen und 9.600 Euro pro Kind. Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent des Einkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent.
Auch Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherung können entlastet werden, da der Regelsatz zur Berechnung herangezogen wird. (pm/mar)