Niedersachsen
Leihmutterschaft: Erneuter Gerichtserfolg für Domkantor
Im Streit um die Entlassung des Domkantors Gerd-Peter Münden aus Braunschweig hat der Kirchenmusiker vor Gericht einen weiteren Erfolg erzielt. Die Kündigung sei unwirksam, sagte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen am Dienstag. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Braunschweig war in Hannover in Berufung gegangen, nachdem das Arbeitsgericht Braunschweig den Rauswurf für unwirksam erklärt und eine Weiterbeschäftigung bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens verlangt hatte.

Gerd-Peter Münden steht vor dem Braunschweiger Dom.
Foto: Ole Spata/dpa
Die Kirche hatte Münden im März entlassen, nachdem eine mögliche Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft mit seinem Partner bekanntgeworden war. Diese wäre nach Auffassung der Landeskirche kommerzieller Art gewesen. In erster Instanz hatte die Kammer entschieden, dass sich der Kantor lediglich einen Denkprozess offengehalten habe, und konnte darin keinen schwerwiegenden Pflichtverstoß und keine rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung erkennen.
Auch für das Landesarbeitsgericht reichten die Kündigungsgründe nicht aus, wie ein Sprecher in Hannover sagte. Das Urteil aus Braunschweig habe Bestand. Es sei aber bei dieser Entscheidung nicht darüber geurteilt worden, ob eine möglicherweise geplante Leihmutterschaft in diesem Fall grundsätzlich einen Kündigungsgrund darstelle. Eine Revision wurde dem Sprecher zufolge nicht zugelassen. Dagegen könne die Kirche allerdings eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.