Nordenham

Landkreis gibt Zuschuss für Klassenfahrten

Auch Kinder von Eltern mit geringem Einkommen sollen an Klassenfahrten teilnehmen können. Der Landkreis will dafür in diesem Jahr 20.000 Euro Zuschuss gewähren. So hat es der Sozialausschuss des Wesermarsch-Kreistags beschlossen.

Nach längerer Diskussion entschied sich der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration für ein modifiziertes Auszahlungsmodell. Die Mittel sollen auf Schulen der Jahrgangsklassen 5 bis 13 (Sekundarstufen 1 und 2) im Verhältnis zu den Schülerzahlen verteilt werden sollen. Diese Regelung soll die Privatschulen Zinzendorf in Tossens und Jade-Gymnasium einschließen. Auf Hinweis der Kreistagsabgeordneten Kerstin Held (CDU) aus Ovelgönne werden auch die Förderschulen, egal ob in staatlicher oder privater Trägerschaft, von dieser Regelung profitieren, wenn diese vom Kreistag so beschlossen wird.

Die Dezernentin für Soziales, Gesundheit und Kommunalaufsicht in der Kreisverwaltung, Sindy Nestler, referierte im Ausschuss die derzeit geltende Richtlinie, die einen Zuschuss von 70 Euro pro Fahrt je anspruchsberechtigtem Kind vorsieht. Mehrere Ausschussmitglieder sprachen sich für eine Änderung aus. Der CDU-Fraktionsvorsitzende und Lehrer Torsten Lange plädierte „für die freie Budget-Verwaltung durch die Schulen. Das ist ein niederschwelliges Angebot, Familien zu unterstützen“.

Angelika Zöllner (SPD) aus Nordenham weiß als ehemalige Lehrerin, dass viele Eltern „wegen der Bürokratie“ bisher keine Anträge gestellt hätten. Deshalb sei es richtig, niedrigschwellig zu helfen und den Schulen die Entscheidung zu überlassen. Marie Therese Bücking vom Diakonischen Werk Wesermarsch, die als beratendes Mitglied dem Fachausschuss angehört, machte darauf aufmerksam, dass wegen „der vergleichsweise niedrigen Mieten im Landkreis eine hohe, versteckte Anzahl von Kindern“ bisher keinen Anspruch auf Zuschüsse für Klassenfahrten haben, wenn die Bezuschussung nur für Personen erfolgt, die über ein geringes Einkommen verfügen, ohne Transferleistungsempfänger aus dem Bundesteilhabe-Gesetz (Wohngeld, Hartz IV, Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz) zu sein.

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