Die Samtgemeinde Zeven unterhält acht kommunale Friedhöfe als öffentliche Einrichtungen. Es sind dies die Friedhöfe in Zeven, Heeslingen, Badenstedt, Wistedt, Brauel, Hesedorf, Nartum und Steddorf. Für deren Nutzung erhebt die Samtgemeinde Gebühren. Deren Höhe soll eigentlich die laufenden Kosten decken, so schreibt es die Landesregierung als Gesetzgeber vor.
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