Niedersachsen

Kein Fremdverschulden bei tödlichem Absturz von Wanderer

Bei dem tödlichen Absturz eines Wanderers im Harz ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine weitere Person beteiligt gewesen. Dies habe das vorläufige Obduktionsergebnis gezeigt, sagte Hauke Roggenbuck von der Staatsanwaltschaft in Halberstadt am Freitag. Es habe sich um einen Unfall ohne Fremdverschulden gehandelt. Die Leiche sei nun zur Bestattung freigegeben. Sobald das endgültige Obduktionsergebnis vorliege, würden die Ermittlungen eingestellt. Zuvor hatte der MDR Sachsen-Anhalt berichtet.

Von dpa
27. Oktober 2023
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Ein Schild mit der Aufschrift „Polizei“ hängt an einem Polizeipräsidium.

Ein Schild mit der Aufschrift „Polizei“ hängt an einem Polizeipräsidium.

Foto: Roland Weihrauch

Am Freitag vergangener Woche war ein 79-Jähriger auf dem „Schurre“-Wanderweg den Angaben der Stadt zufolge rund 40 Meter einen Abhang hinuntergestürzt. Er starb noch an der Unfallstelle. Die Staatsanwaltschaft Halberstadt hatte die Ermittlungen übernommen, um die Umstände zu klären. Roggenbuck zufolge ist der Wanderweg als gefährlich gekennzeichnet. Wanderer sind dort auf eigene Gefahr unterwegs.

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