Das Amtsgericht hatte die beiden heute 23-Jährigen, die zur Tatzeit noch Heranwachsende waren, wegen gemeinschaftlich begangener Vergewaltigung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis beziehungsweise zu einer Jugend-Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Doch das Gefängnis bleibt den beiden Angeklagten erspart. Das Amtsgericht war noch davon überzeugt gewesen, dass die beiden 23-Jährigen gemeinschaftlich eine junge Frau vergewaltigt und die Tat heimlich gefilmt hatten. Doch offenkundig konnte das Landgericht eine Vergewaltigung nicht feststellen. Die beiden Angeklagten wurde aber wegen unbefugten (heimlichen) Herstellens von Bildmaterial, das den intimen Lebensbereich der Frau verletzte, schuldig gesprochen.
Intimsphäre schützen
Sie müssen an die junge Frau je 1000 Euro zahlen. Außerdem müssen sie ein Gespräch mit einem Psychologen führen. Das Video, das die Angeklagten heimlich angefertigt haben sollen, lag den Gerichten vor. Es wurde in den jeweiligen Verhandlungen auch in Augenschein genommen. Warum der frühere Schuldspruch (Vergewaltigung) nicht Bestand hatte, ist nicht bekannt. Vom Verfahren war die Öffentlichkeit komplett ausgeschlossen. Es gelte, die Intimsphäre der jungen Frau und die der Angeklagten zu schützen, hatte die Vorsitzende Richterin der Oldenburger Berufungskammer den Ausschluss begründet.
Allein das Anschauen des Videos hätte die Intimsphäre aller Beteiligten erheblich verletzt. Auch im ersten Verfahren vor dem Nordenhamer Amtsgericht war die Öffentlichkeit komplett ausgeschlossen. In Oldenburg war die Öffentlichkeit lediglich während der Urteilsverkündung zugelassen. Während der Urteilsbegründung war sie dann wieder ausgeschlossen worden.