Lärm kostet Betroffene Lebensqualität und -zeit. Weil das medizinisch erwiesen ist, verpflichtet die EU die Mitgliedsstaaten, etwas gegen Lärm zu unternehmen. Das betrifft in erster Linie die Hauptverkehrstrassen. Die Bundesregierung hat diese Aufgabe an Städte und Gemeinden delegiert. Sie sind verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und sie alle fünf Jahre zu aktualisieren.
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