Corona-Testungen für Besucherinnen und Besucher in Pflegeheimen müssen von den Einrichtungsbetreibern angeboten werden. Der Landkreis weist auf eine entsprechende Allgemeinverfügung hin, in der diese Verpflichtung geregelt ist. Sie gilt bis zum 7. April 2023. Die Verpflichtung verhindere, dass Besuche wegen fehlender Test-Strukturen entfallen. (pm/bal)
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