Langjährig Geringverdienende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag. Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zeigen: Rund 55 Prozent der Berechtigten haben die Leistung im vergangenen Jahr aufgrund zu hoher eigener Einkünfte nicht gezahlt bekommen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in der Wesermarsch erklärt:. Unter bestimmten Voraussetzungen können langjährig Geringverdienende im Alter einen Grundrentenzuschlag erhalten, der ihre Rentenbezüge aufstockt. „Anspruch haben Betroffene, wenn sie mindestens 33 Versicherungsjahre erfüllen und während ihrer Erwerbstätigkeit weniger als 80 Prozent des Durchschnittslohns verdient haben“, weiß SoVD-Beraterin Julia Lax aus Brake. Die Deutsche Rentenversicherung ermittele automatisch, ob ein Anspruch besteht. (pm/mar)
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