Manch einer wird den Bundesverfassungsrichtern eine Kerze stiften, wenn er Anfang nächsten Jahres den neuen Grundsteuerbescheid für Haus, Hof, Scholle in Händen hält und feststellt, dass er fortan günstiger davonkommt. Andere werden die höchsten Richter des Landes zum Teufel wünschen, beschert ihnen deren 2018 gefälltes Urteil doch zusätzliche Ausgaben.
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