Das Areal zwischen B 71 und Gyhumer Straße in Wehldorf war in den Blick des Rates geraten, da sich an der Spitze des Dreiecks einst ein Gartencenter-Betreiber niedergelassen hatte. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans begann. Doch dann stellte sich heraus, dass die Gemeinde nicht den gewünschten Zugriff auf die nördliche Teilfläche im Kurvenbereich der Gyhumer Straße erhält. Der Eigentümer will nicht verkaufen.
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