Das Luftfahrtbundesamt beschreibt auf seinen Internetseiten, welche Regelungen zur privaten Nutzung von Drohnen gelten. Wiegen sie 250 Gramm und mehr, oder verfügen sie über eine Kamera, müssen sie registriert werden. Geflogen werden darf nur auf Sichtweite bis zu einer Höhe von maximal 120 Metern.
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