Der ab Schuljahresbeginn 2026/27 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern werde sich in der Samtgemeinde Zeven nicht an allen vier Grundschulen umsetzen lassen. Mit dieser Nachricht sorgte Kai Schulz, zuständiger Fachbereichsleiter im Zevener Rathaus, unter den Mitgliedern des Schulausschusses der Samtgemeinde Zeven für keinerlei offensichtliche Überraschung. Bekanntermaßen fehlt es an Räumlichkeiten und Personal, um die Betreuung sämtlicher Grundschüler von montags bis freitags für jeweils acht Stunden gewährleisten zu können.
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