Weil alle niedersächsischen Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Ganztagsangebot vorhalten müssen, hat das Land eine neue Förderrichtlinie erlassen. Damit sollen die Kommunen die notwendigen Investitionen tätigen können. Der Fördersatz beträgt 95 Prozent, der Eigenanteil der Städte und Gemeinden ist also gering. Doch es gibt einen Haken.
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