Die Führerscheinstelle des Landkreises Wesermarsch rechnet deshalb in den kommenden Monaten mit einem größeren Andrang.
Terminreservierung nur online möglich
Zwischen der Beantragung des neuen EU-Führerscheins und dem Umtausch liegen nur wenige Tage oder Wochen. Hierfür ist bei der Führerscheinstelle des Landkreises ein Termin erforderlich, der online auf terminreservierung.landkreis-wesermarsch.de gebucht werden kann.
Landkreis Wesermarsch rät, Termine früh zu buchen
Um die Wartezeiten der Bürger zu reduzieren, empfiehlt der Landkreis bereits im September oder Oktober einen passenden Termin zu buchen. Die Anträge auf Umstellung können sowohl in den Rathäusern der Städte und Gemeinden (außer bei der Stadt Brake) als auch in der Führerscheinstelle des Landkreises in Brake gestellt werden.
Wichtig: Zum 19. Januar 2025 verlieren die alten Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 und später zwar ihre Gültigkeit, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges - die Fahrerlaubnis - bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Warum ist die Führerschein-Umstellung notwendig?
Die Europäische Union will eine europaweite Vereinheitlichung und damit auch eine erhöhte Fälschungssicherheit erreichen. Im Laufe der nächsten Jahre müssen alle alten Führerscheine umgetauscht werden.
Die Umtauschfristen sind bei den Papierführerscheinen (rosa oder grau) nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Seit dem 19. Juli 2022 werden die „alten“ Führerscheine nach und nach ungültig. Unter „alt“ sind alle Führerscheine zu verstehen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Was wird an Unterlagen benötigt und welche Kosten entstehen?
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
• „Alter“ Führerschein
• BPA, Pass mit Meldebestätigung oder sonstige Ausweispapiere
• Biometrisches Lichtbild (Passfoto)
Eventuell ist ein Karteikartenabgriff nötig
Wenn der Führerschein seinerzeit außerhalb des Landkreises gemacht wurde und die Führerscheindaten noch nicht im örtlichen Fahrerlaubnisregister gespeichert sind, wird zudem noch ein sogenannter Karteikartenabgriff der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde benötigt, die den Führerschein seinerzeit ausgestellt hat. Die Ausstellung der Karteikartenabschrift müssen die Bürgerinnen und Bürger bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde beantragen. „Am einfachsten geht die Bestellung bei der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde per E-Mail“, so der Landkreis Wesermarsch.
Kartenumstellung kostet 28,50 Euro
Die Kartenführerscheinumstellung mit Direktversand kostet 28,30 Euro. Zu welchem Zeitpunkt ein Führerschein ungültig wird, ist der aufgeführten Tabelle zu entnehmen.
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953: 19.01.2033
1953-1958: 19.07.2022
1959-1964: 19.01.2023
1965-1970: 19.01.2024
1971 oder später: 19.01.2025
II. Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033 (pm/jab)