Niedersachsen hat 2013 als erstes Bundesland eine allgemeine Führerscheinpflicht für Hundebesitzer eingeführt. Die theoretische Prüfung muss dabei vor der Anschaffung des Tieres abgelegt werden, die praktische innerhalb eines Jahres danach. Eine Ausnahme gilt für Halter, die innerhalb der vergangenen zehn Jahre zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund ohne Probleme gehalten haben - für sie entfällt diese Sachkundeprüfung.
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